IHK macht auf neue Registrierungspflicht aufmerksam
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Stand: 13.06.2022
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein macht Unternehmen darauf aufmerksam, dass die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten nach dem Verpackungsgesetz überprüft werden sollte. Denn zum 1. Juli 2022 greift eine neue Registrierungspflicht für viele Unternehmen.
Betroffen von dem Verpackungsgesetz sind dann alle Unternehmen, die verpackte Ware als so genannte Erstinverkehrbringer erstmals in Deutschland auf dem Markt bereitstellen. Mit Blick auf die Registrierungsplicht ist es dabei irrelevant, ob die Verpackungen beim privaten Endverbraucher anfallen oder im Handel verbleiben. Betroffene Unternehmen können beispielsweise sein: Hersteller der Waren, Importeure von Waren, Händler oder Unternehmen mit einem Online-Vertrieb. Verantwortlich ist dabei grundsätzlich das Unternehmen, das die Ware in die Verpackung füllt.
Demnach gelten Pflichten auch für Unternehmen, die so genannte Serviceverpackungen wie Brötchentüten, Coffee-to-go-Becher oder ähnliches befüllen und an Kunden abgeben. „Eine nicht ganz einfache Regelung“, sagt Coco Büsing von der IHK Mittlerer Niederrhein. „Denn auch Werbematerial, das in Briefumschlägen verschickt wird, fällt beispielsweise unter die Regelungen des Verpackungsgesetzes.“
Informationen rund um das Verpackungsgesetz finden Unternehmen auf folgender Internetseite: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/18725
Bei Fragen zu diesem komplexen Thema steht Coco Büsing, Beraterin Umwelt und Nachhaltigkeit, zur Verfügung: Tel. 2151 635-437, E-Mail: coco.buesing@mittlerer-niederrhein.ihk.de.