Neue Preisangabenverordnung
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Stand: 30.06.2022
Nach dem Inkrafttreten der neuen Preisangabenverordnung informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein über die Änderungen. Neue Regelungen gibt es etwa bei der Angabe des Grundpreises, der Ausweisung der Pfandbeträge und Preissenkungen. „Gleichzeitig gibt es aber auch Vereinfachungen, etwa bei der Auszeichnung leicht verderblicher Lebensmittel“, erklärt Charlotte Stoll, Beraterin Recht. Einen Überblick gibt am 6. Juli ein kostenloses Webinar, zu dem die Niederrheinische IHK einlädt.
Von 10 bis 11 Uhr wird Rechtsanwältin Antonia Stoffers unter anderem auch auf Regelungen und Fallstricke eingehen, die bei der Werbung mit Preisermäßigungen zu beachten sind. Darüber hinaus haben die Teilnehmer Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Zahlreiche Informationen zur Preisangabenverordnung sind zu finden unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/14695. Von dort aus gelangen Interessierte auch zur Webinar-Anmeldung. Zudem beantwortet Charlotte Stoll sämtliche Fragen rund ums Thema (Tel. 02151 635-416, Charlotte.Stoll@mittlerer-niederrhein.ihk.de).