Neuerungen beim Außenwirtschaft- und Zollrecht

Neuerungen beim Außenwirtschaft- und Zollrecht
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Stand: 06.12.2022

Geopolitische Veränderungen, klimapolitische Neuausrichtungen und die verstärkte Beachtung von Menschenrechten bestimmen zunehmend den internationalen Handel. Außenwirtschaftsunternehmen sind regelmäßig mit Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht konfrontiert. Damit ihre Mitgliedsunternehmen den Überblick behalten, bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein die Veranstaltungsreihe „Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht“ an. Bei den Terminen am 15. Dezember sowie am 24. und 25. Januar geht es um Außenhandelsstatistik, Zollrecht, den Zollkodex der Union, Embargovorschriften, Ursprungsrecht, Carnet A.T.A. und eine Reihe weiterer Themen.

„Die laufenden Veränderungen der Regelungen haben unmittelbar Folgen für die betriebliche Praxis“, erklärt Jörg Schouren, Referent im Bereich International der IHK. „Für eine zuverlässige und rechtskonforme Abwicklung der Außenhandelsgeschäfte sind Kenntnisse in den einschlägigen Rechtsbereichen sowie deren Entwicklungen wichtig.“ Auch Unternehmen, die nur mittelbar am Außenhandel teilnehmen oder nur wenig beziehungsweise sporadisch international aktiv sind, sind von zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen und damit verbundenen Änderungen betroffen. Schouren: „Auch für sie gilt, sich über anstehende Veränderungen zu informieren.“

Für Fragen steht Jörg Schouren, Tel. 02131 9268-563, zur Verfügung. Das Angebot ist kosten- und anmeldepflichtig. Eine Online-Anmeldung unter folgendem Link ist erforderlich: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/21634