Reform des EU-Zollrechts

Reform des EU-Zollrechts
© IHK Mittlerer Niederrhein

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Stand: 25.10.2022

Für Ende 2022 plant die EU-Kommission ein umfassendes Reformpaket zum Unionszollkodex (UZK). Derzeit läuft eine öffentliche Konsultation zur Folgenabschätzung möglicher Anpassungen des EU-Zollrechts, an der auch die IHK-Organisation beteiligt ist. Im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks „Außenhandelspraxis“ der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein haben sich bei der Scheidt & Bachmann GmbH in Mönchengladbach Vertreter aus Wirtschaft und Zoll über mögliche Anpassungen ausgetauscht.

Der Sprecher des Netzwerks, Michael Bierbaums von der 3M Deutschland GmbH, verdeutlichte, was die hiesige Wirtschaft bei den Anpassungen der Zollvorschriften erwartet. „In unserem IHK-Bezirk sind es überwiegend kleine und mittlere Unternehmen, die für den Export-Erfolg verantwortlich sind. Zugleich sind die bestehenden Zollvorschriften stellenweise komplex, und der bürokratische Aufwand ist recht hoch. Eine KMU-freundlichere und praxisnähere Ausgestaltung der Vorschriften wäre angebracht.“

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag arbeitet an einem Ideenpapier zur Vereinfachung des EU-Zollrechts, an dem auch die IHK Mittlerer Niederrhein beteiligt ist. „Eine möglichst reibungslose und effiziente Abfertigung der internationalen Warenbewegungen durch die Zollverwaltung ist für die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Wirtschaft von zentraler Bedeutung“, stellt Jörg Schouren, Zollexperte der IHK Mittlerer Niederrhein, klar. Daher dürften die Bestimmungen des EU-Zollrechts insbesondere bei deren Reform nicht zu neuen bürokratischen Hindernissen führen.

Dass die wirksame Überwachung des internationalen Warenverkehrs aus Sicht des Zolls wesentlicher Bestandteil des bestehenden und des zu reformierenden Zollrechts ist, erläuterte Volker Müller, stellvertretender Leiter des Hauptzollamtes Aachen. Die Aufgabe des Zolls sei – neben der Abgabenerhebung – der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Waren, die nicht den Lebensmittel-, Gesundheits- oder Umweltvorschriften der EU entsprechen. Gleiches gelte für den Schutz vor Sicherheitsrisiken, wie zum Beispiel vor Kriminalität, Terrorismus oder Schmuggel.

In der anschließenden Diskussion waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einig, dass sowohl eine reibungslose und effiziente Abwicklung des internationalen Warenverkehrs als auch dessen wirksame Überwachung unabdingbar sind.

Das nächste kostenlose Netzwerktreffen „Außenhandelspraxis“ findet am 14. Dezember statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beschäftigen sich unter anderem mit den Fallstricken der verschiedenen Embargoregelungen. Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit gibt es unter Tel. 02131 9268-563 (E-Mail: joerg.schouren@mittlerer-niederrhein.ihk.de).

Bildunterschrift:
Die Mitglieder des IHK-Netzwerks „Außenhandelspraxis“ haben sich über mögliche Anpassungen des EU-Zollrechts ausgetauscht. Foto: IHK