"Arbeitsrecht beim Frühstück"

 "Arbeitsrecht beim Frühstück"
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Stand: 17.03.2023

Das Thema „Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung“ treibt derzeit viele Unternehmen um. Dafür haben die „Stechuhr-Entscheidung“ des Europäischen Gerichtshofs und die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022, dass es in Deutschland eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten abhängig Beschäftigter gibt, gesorgt. Um die Unternehmen über die neuen Regeln zu informieren, lädt die IHK Mittlerer Niederrhein zur kostenlosen Info-Veranstaltung „Arbeitsrecht beim Frühstück“ am 31. März ein. Bei Kaffee und Brötchen werden arbeitsrechtliche Fragen zum Thema Arbeitszeit erörtert.

Referentin ist Kirstin Wittke-Lemm, Hauptgeschäftsführerin der Unternehmerschaft Niederrhein. „Insgesamt lohnt sich ein Blick auf sämtliche derzeit geltenden arbeitszeitrechtlichen Spielregeln, die Arbeitgeber und Vorgesetzte zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten kennen müssen“, sagt Sebastian Greif, Leiter der Bereichs Recht und Steuern der IHK Mittlerer Niederrhein.

Weitere Termine des Angebots „Arbeitsrecht beim Frühstück“ sind am 25. August und am 17. November. Die Veranstaltungen finden jeweils 8 bis 10 Uhr in der IHK in Neuss, Friedrichstraße 40, statt. Eine online Anmeldung ist erforderlich.