Austausch mit dem Justizminister
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Stand: 31.05.2023
Ist es notwendig, einen rechtlichen Standard für Unternehmensverkäufe zu schaffen? Oder werden damit nur unnötige bürokratische Hürden aufgestellt, und die gängige Praxis sollte beibehalten werden? Diese Fragen standen beim Erfahrungsaustausch ehrenamtlicher Handelsrichterinnen und Handelsrichter aus den Industrie- und Handelskammern Düsseldorf und Mittlerer Niederrhein mit Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, im Landgericht Düsseldorf im Mittelpunkt. „Weil in den nächsten Jahren hunderttausende Unternehmensnachfolgen erwartet werden, müssen wir jetzt klären, ob eine Kodifizierung im Bereich des Unternehmenskaufs für mehr Rechtssicherheit sorgen kann und welche Normen interessengerecht erscheinen“, so Limbach. „Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen brauchen einen klaren Rechtsrahmen.“
Das Recht des Unternehmenskaufs ist weder in Deutschland noch weltweit kodifiziert. Bei großen Fusionen und Übernahmen ist es üblich, dass spezialisierte Kanzleien in einem ersten Schritt deutsches Recht ausschließen, durch ihr selbst geschaffenes Regelwerk ersetzen und Schiedsgerichte für mögliche Streitigkeiten vereinbaren. Nicht jeder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen, von freiberuflichen Praxen oder Gewerbebetrieben werde aber durch spezialisierte Kanzleien begleitet, die alle Details des Unternehmenskaufs ausreichend vorhersehen würden, so der Minister. Insoweit sei ein „interessengerechter Rechtsrahmen“ insbesondere auch für kleinere Unternehmensübergänge notwendig. Seit Februar 2023 prüft nun eine Länderarbeitsgruppe auf Initiative und unter Federführung von Nordrhein-Westfalen, ob ein Regelungsbedarf besteht und wie gegebenenfalls interessengerechte Regelungen aussehen könnten.
„Es trifft zu, dass das bestehende Kaufvertragsrecht vor allem auf den Verkauf einzelner Waren, nicht aber auf den Verkauf ganzer Unternehmen zugeschnitten ist“, sagte Jürgen Steinmetz in der anschließenden Debatte. Gleichzeitig warb der Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein dafür, bei der Ausgestaltung des Rechtsrahmens keine neuen bürokratischen Hürden und Einschränkungen der unternehmerischen Freiheit zu schaffen.
„Die rechtliche Situation zu prüfen, unterstützen wir“, so Steinmetz. „Aber staatliche Eingriffe in die Vertragsfreiheit sollte es nicht geben. Wir empfehlen daher, dass das Recht dispositiv ausgestaltet wird. Das heißt, dass die Unternehmen von diesem rechtlichen Standard abweichen können, wenn sie dies explizit wünschen.“
Bildtext: Sie trafen sich zum Austausch mit den Handelsrichtern (v.l.): Jürgen Steinmetz (Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein), Gregor Berghausen (Hauptgeschäftsführer der IHK Düsseldorf), Christiane Fleischer (Präsidentin des Landgerichts Düsseldorf), Elmar te Neues (Präsident der IHK Mittlerer Niederrhein), Dr. Benjamin Limbach (Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen) und Dirk Lindner (Ständiger Vertreter des Präsidenten der IHK Düsseldorf).
Foto: Andreas Endermann