Batterien, Mikroplastik und Einwegkunststoffprodukte

Batterien, Mikroplastik und Einwegkunststoffprodukte
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Stand: 20.11.2023

Unternehmen, die Batterien in Verkehr bringen, müssen nun zusätzlich zu den Vorgaben des deutschen Batteriegesetzes auch die Vorgaben der EU-weit geltenden Batterieverordnung beachten. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hin. Unternehmen müssen somit Mindestanforderungen hinsichtlich der Haltbarkeit und der Leistungsfähigkeit befolgen sowie Informations- und Kennzeichnungspflichten erfüllen. Für Industriebatterien werden ein digitaler Produktpass und eine CO2-Bilanz verpflichtend. Die EU möchte so im Rahmen des Green Deals die Recyclingeffizienz steigern, um wertvolle Materialien am Ende ihrer Nutzungsdauer zurückzugewinnen und der Wirtschaft wieder zuzuführen.

Über diese und weitere gesetzlichen Änderungen im Kreislaufwirtschaftsrecht informiert die IHK Mittlerer Niederrhein in Kooperation mit dem Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V. (AWRRW) in der kostenlosen digitalen Veranstaltung „Neues aus dem Kreislaufwirtschaftsrecht 2023“ am 5. Dezember, 14 bis 17 Uhr. Themen sind unter anderem Mikroplastik, Einwegkunststoffprodukte und abfallrechtliche Regelungen.

Eine Anmeldung zum Webinar ist bis zum 1. Dezember möglich unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/30879