Carnets A.T.A. können online beantragt werden

Carnets A.T.A. können online beantragt werden
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Stand: 14.06.2023

Wirtschaftsbeteiligte, die ihre Produkte vorübergehend ins Ausland verbringen, können unter bestimmten Voraussetzungen ein international standardisiertes Zollverfahren nutzen, das so genannte Carnet A.T.A.. Vorteile des Verfahrens sind unter anderem der Wegfall der Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstiger Abgaben sowie eine einfachere Zollabwicklung an den Grenzen. Im Rahmen eines Webinars informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein am 19. Juni, 14 bis 16 Uhr, über alles Wissenswerte rund um das Carnet-Verfahren und die digitale Antragstellung. Eine Anmeldung ist erforderlich unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/29617

Bislang musste das Carnet, auch „Reisepass für Waren“ genannt, vom Antragsteller ausgefüllt, unterzeichnet und persönlich bei der IHK in Neuss eingereicht werden. „Das geht jetzt einfacher“, sagt Susanne Bergner, Carnet-Expertin der IHK. Über die Webanwendung e-ata.de/MittlererNiederrhein können sich Antragsteller nach der Registrierung in die Web-Anwendung einloggen. „Der Antragsteller füllt dann die dem Carnet-Formular nachempfundene Eingabemaske aus und übermittelt das Formular der IHK digital“, erklärt Bergner. Die IHK druckt das Carnet aus und lässt es dem Antragsteller zukommen, sofern er es nicht abholen möchte.

Daniel Ritz von der Emerson | Sempell GmbH in Korschenbroich hat als erster eCarnet-Anwender die digitale Antragstellung getestet. „Die Antragstellung über die Webanwendung ist einfach und schnell. Mit dem Wegfall des Ausdrucks reduziert sich der Zeitaufwand, und wir können so noch schneller auf Anfragen von Kunden reagieren“, so das Fazit des Unternehmensvertreters.

Weitere Informationen zum eCarnet-Verfahren gibt es auf der IHK-Website: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/30273