Gaststättenunterrichtung - die nächsten Termine
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Stand: 14.08.2023
Ob ein Bier, ein Glas Wein oder lediglich eine Tasse Kaffee mit Schuss – Gewerbetreibende, die in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten, benötigen einen Nachweis der Gaststättenunterrichtung. Die Unterrichtung vermittelt die Grundzüge der lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorschriften. Außerdem werden Themen wie das Jugendschutzgesetz und betriebliche Eigenkontrollen hinsichtlich unterschiedlicher Gesetzesvorlagen vermittelt. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein bietet die Unterrichtung in regelmäßigen Abständen an. Der nächste Termin ist am 30. August, 14 bis 17 Uhr, in der IHK in Krefeld.
„Der Vorteil der Unterrichtung ist, dass die Teilnehmer ihre Anliegen direkt an den Dozenten oder die Dozentin richten und offene Fragen sofort klären können“, sagt Cigdem Vural, Organisatorin der Gaststättenunterrichtung bei der IHK Mittlerer Niederrhein. Das Angebot wurde gemeinsam mit den Dozenten neugestaltet. Das Konzept wurde modernisiert, die Infomaterialien wurden überabreitet.
Die monatlich stattfindende Gaststättenunterrichtung wird in deutscher Sprache durchgeführt. Nach Absprache ist es auch möglich, einen Dolmetscher mitzubringen. Die Teilnahmegebühr beträgt 81 Euro. Registrierung und Anmeldung erfolgen online. Die Teilnahmebescheinigung wird im Anschluss an die dreistündige Unterrichtung ausgehändigt. Außerdem erhalten die Teilnehmenden das Handbuch „Das 1x1 der Gastronomie“, das auch nach der Unterrichtung weiterhilft.
Wer eine Berufsausbildung oder Weiterbildung mit entsprechender Abschlussprüfung nachweisen kann, in der die erforderlichen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse bereits vermittelt wurden, kann von der Gaststättenunterrichtung befreit werden.
Alle Informationen und Termine rund um die Gaststättenunterrichtung sind im Internet zu finden: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/17426