Informationen zur Einfuhr und Vermarktung von Waren

Informationen zur Einfuhr und Vermarktung von Waren
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Stand: 21.07.2023

Unternehmen, die Waren in den europäischen Binnenmarkt importieren und dort vermarkten möchten, werden mit einer Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben konfrontiert. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein bietet im Rahmen der Webinar-Reihe „Herausforderung Warenimport“ in drei Webinaren umfangreiche Informationen zur Einfuhr und Vermarktung von Waren im europäischen Binnenmarkt an: In der 1. Veranstaltung am 17. August geht es um Anforderungen für den Vertrieb auf dem EU-Markt, insbesondere aus produkthaftungsrechtlicher Sicht. In der 2. Veranstaltung am 23. August werden die Voraussetzungen für die Einfuhr von „Lebensmitteln, Kosmetika und anderen Bedarfsgegenständen“ thematisiert und im 3. Webinar am 30. August die zollrechtlichen Vorgaben für die Einfuhr von Waren.

„Es muss rechtzeitig geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen die gewünschten Waren überhaupt in die EU importiert und vertrieben werden dürfen“, rät Gregor Waschau, Berater Recht bei der IHK. „Abhängig von der Ware sind Vorgaben wie Produkthaftung und Kennzeichnungspflichten zu beachten.“ IHK-Außenwirtschaftsberaterin Vivien Küppers macht zudem darauf aufmerksam, dass bei der Entscheidung, Waren im Ausland zu bestellen, auch die Höhen der Einfuhrabgaben und die Zollabwicklung – etwa die Meldung an die Zollverwaltung – unbedingt berücksichtigt werden sollten.

Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten sind zu finden unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/30416