Kommunale Verpackungssteuer in Grevenbroich
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Stand: 27.09.2023
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein appelliert an die Stadt Grevenbroich, auf die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer zu verzichten. Auf der Basis eines Bürgerantrags haben die Mitglieder des Hauptausschusses die Verwaltung beauftragt, die Einführung einer solchen Steuer nach dem Vorbild der Stadt Tübingen zu prüfen. „Das würde viele unserer Mitgliedsunternehmen aus der Gastronomie zusätzlich belasten“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz, der sich mit einer entsprechenden Stellungnahme an den Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden gewandt hat. „In Grevenbroich müssen aus unserer Sicht andere Herausforderungen, etwa der Strukturwandel, bewältigt werden. Dies ist für den Wirtschaftsstandort wichtiger als die Prüfung einer Besteuerung von Einwegverpackungen.“
Die IHK befürchtet, dass eine kommunale Verpackungssteuer für die betroffenen Betriebe mit einem immensen bürokratischen Aufwand verbunden wäre. Deswegen sollte auch dieser Aufwand für die Unternehmen und ihre Mitarbeitenden bei einer etwaigen Prüfung einbezogen werden und nicht nur der Verwaltungsaufwand – gerade vor dem Hintergrund, dass eine ohnehin derzeit besonders belastete Branche von der kommunalen Verpackungssteuer betroffen wäre. „Die Gastronomie leidet immer noch unter den Folgen der Corona-Pandemie“, so Steinmetz. „Hohe Energiepreise und der Fachkräftemangel belasten die Betriebe zusätzlich.“ Dazu kommen zunehmende bürokratische Verpflichtungen, die vor allem für kleine und mittlere Unternehmen mit viel Aufwand verbunden sind.“ Vor diesem Hintergrund fordert der IHK-Hauptgeschäftsführer, dass die Stadt Grevenbroich im Rahmen ihrer Prüfung auch die Bürokratiekosten der betroffenen Betriebe abschätzen sollte.
Zudem sei das Thema Einwegverpackungen bereits auf Bundesebene reguliert. Seit dem 1. Januar 2023 sind viele Betriebe dazu verpflichtet, Mehrweg-Lösungen für den Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken anzubieten. Dies hat bereits zu zusätzlichem Aufwand geführt. „Eine lokale Verpackungssteuer wäre darüber hinaus eine Insellösung. Schließlich planen zurzeit nur Dormagen und Grevenbroich eine Einführung“, erklärt Steinmetz.
In der Summe befürchtet die IHK, dass der Aufwand, die Verwaltungskosten und die Bürokratiekosten für die Betriebe, den Nutzen deutlich übersteigen werden. Eine Einschätzung, die mit dem Beschlussvorschlag der Stadt Grevenbroich für den Hauptausschuss einhergeht. Die Verwaltung hatte darin vorgeschlagen, den Prüfauftrag abzulehnen.
Gleichwohl ist die Zielsetzung des Antrags im Sinne der Wirtschaft. Schließlich beeinflusst die Sauberkeit der Innenstädte und Ortszentren die Aufenthaltsqualität. „Und Gastronomiebetrieben ist daran gelegen, dass Kunden das Stadtbild positiv wahrnehmen. Oftmals haben die Gewerbetreibenden deshalb auch eigene Ideen, wie die Sauberkeit in den Zentren verbessert werden kann“, so Steinmetz. Er schlägt vor, dass die Stadt die betroffenen Gewerbetreibenden diesbezüglich zu einem Dialog einlädt.
Hinzu kommt: Die Rechtmäßigkeit einer solchen Steuer ist noch nicht final geklärt. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht die Steuer in Tübingen für rechtmäßig erklärt. Ein großes Franchise-Unternehmen hat allerdings angekündigt, Verfassungsbeschwerde dagegen einzulegen