Mitarbeiterentsendung in die Niederlande

 Mitarbeiterentsendung in die Niederlande
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Stand: 22.11.2023

Die Niederlande sind für Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen ein wichtiger Absatz- und Dienstleistungsmarkt. Entsprechend häufig werden Mitarbeitende aus NRW in das Nachbarland entsendet, um Installationen oder Wartungen an Maschinen und Anlagen vorzunehmen, auf Baustellen zu arbeiten oder als Dienstleister vor Ort tätig zu sein. „Bei einer Entsendung in die Niederlande sind jedoch umfangreiche Melde- und Nachweisvorschriften zu beachten“, weiß Jörg Raspe, Referent im Bereich International der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein. Im Rahmen des IHK-Webinars „Mitarbeiterentsendung in die Niederlande“ werden Julia Dillmann und Juul Stinges vom GrenzInfoPunkt der euregio rhein-maas-nord am 28. November, 10 bis 11 Uhr, erläutern, worauf es ankommt.

Sie geben Hinweise zu den arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen, erläutern die Melde- und Nachweispflichten und stellen das niederländische Entsendeportals „Posted Workers“ vor.

Die Teilnahme an dem Webinar ist kostenfrei. Eine Anmeldung unter diesem Link ist erforderlich: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/30749