Sorgfaltspflichten bei der Exportkontrolle

Sorgfaltspflichten bei der Exportkontrolle
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Stand: 03.03.2023

Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg hat die Europäische Union inzwischen das zehnte Sanktionspaket verabschiedet. Um die Außenwirtschaftsunternehmen in der Region über den Stand der Dinge der Sanktionsregeln und die unternehmerischen Sorgfaltspflichten der Exportkontrolle zu informieren, lädt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein für den 7. März, 10 bis 11.30 Uhr, zu einem kostenlosen Webinar ein.

Neben einem Transitverbot von sogenannten Dual-Use-Gütern in Drittstaaten über russisches Staatsgebiet seien mit dem zehnten Sanktionspaket auch weitere Waren in die Exportverbotslisten aufgenommen worden, so Jörg Schouren, Referent im IHK-Bereich International. Bereits seit einiger Zeit beschränke sich die Exportkontrolle nicht mehr nur auf den Verwendungszweck von Waren im Zusammenhang mit Rüstungsgütern. „Länder- aber auch personenbezogene Sanktionsmaßnahmen oder Wirtschaftssanktionen beeinflussen zunehmend die Auslandsgeschäfte der Unternehmen“, erklärt Schouren. „Verstöße gegen die Vorschriften können zu empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen führen.“