Wie Unternehmen die Exportkontrolle organisieren

Wie Unternehmen die Exportkontrolle organisieren
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Stand: 06.10.2023

Exportierende Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Ausfuhrgeschäfte zulässig sind. Dabei müssen sie auch Verbote oder Beschränkungen beachten, die sich durch die Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland oder Belarus ergeben. „Unternehmen, die das Risiko, gegen Verbots- oder Beschränkungsnormen zu verstoßen, minimieren möchten, sollten die Exportkontrolle organisieren″, erklärt Jörg Schouren, Referent im Bereich International der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein.

Wie eine wirksame Exportkontrolle im Unternehmen organisiert sein kann, und wie sich der Gesetzgeber ein innerbetriebliches Compliance-System vorstellt, erfahren Außenwirtschaftsunternehmen am 12. Oktober, 10 bis 11.30 Uhr, in einem kostenlosen IHK-Webinar.

Fragen beantwortet Jörg Schouren (Tel. 02131 9268-563, E-Mail: joerg.schouren@mittlerer-niederrhein.ihk.de). Eine Online-Anmeldung zum Webinar ist unter folgendem Link erforderlich: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/30547