1.084 Teilnehmende weisen ihre Sachkenntnis nach
Stand: 15.02.2024
Grundsätzlich dürfen Arzneimittel im Einzelhandel nur in Apotheken in den Verkehr gebracht werden. Sie sind in der Regel erkennbar durch die Aufdrucke „apothekenpflichtig“ oder „verschreibungspflichtig“. Außerhalb von Apotheken dürfen nur sogenannte „freiverkäufliche Arzneimittel“ vertrieben werden. „Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der Sachkenntnis des Unternehmers, einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragten Person; bei mehreren Betriebsstellen ist eine Person mit Sachkenntnis für jede Betriebsstelle erforderlich“, weiß Nata Sidonashvili, Prüfungskoordinatorin bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein. Diese Sachkenntnis wird im Regelfall durch eine IHK-Prüfung nachgewiesen.
Erstmals wurden im vergangenen Jahr mehr als 1.000 Prüfungen durchgeführt, genau waren es 1.084. Angesichts der hohen Nachfrage empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung. Die IHK Mittlerer Niederrhein führt diese Prüfungen für Bewerberinnen und Bewerber aus den Bezirken der IHK Aachen, IHK Bonn/Rhein-Sieg, IHK zu Köln und der IHK Mittlerer Niederrhein durch. Die Sachkundeprüfung wird elektronisch an einem Tablet durchgeführt. Die Dauer der Prüfung beträgt 75 Minuten und besteht aus einem Satz mit 65 Mehrfachauswahlaufgaben. Das Erkennen von Pflanzendrogen, die Angabe der medizinisch wirksamen Hauptinhaltsstoffe und die Auswahl der Hauptanwendungsgebiete erfolgt mittels 15 Mehrfachwahlaufgaben anhand von Fotos.
Alle Informationen gibt es online unter:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/18151