Berufsausbildung wird neu geordnet
Stand: 31.05.2024
Einer der vertragsstärksten und wichtigsten kaufmännischen Berufe der Industrie erfährt ein „Update“: Zum 1. August tritt die Novellierung des Ausbildungsberufs „Industriekaufmann/-frau“ in Kraft. Darauf macht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein aufmerksam. Mit der modernisierten Ausbildungsordnung soll den künftigen Kompetenzanforderungen der Wirtschaft und den aktuellen Standards der beruflichen Erstausbildung Rechnung getragen werden.
„Diese Ausbildung gilt als praxisorientierte Alternative zu einem betriebswirtschaftlichen Bachelorstudium und bietet Absolventinnen und Absolventen ein sehr gutes Sprungbrett ins Berufsleben“, sagt IHK-Ausbildungsberater Stephan Mundt. Die Neuordnung strafft die zur Auswahl stehenden Einsatzgebiete wie Vertrieb, Marketing, Beschaffung, Logistik, Personalwirtschaft, Leistungserstellung, kaufmännische Steuerung und Kontrolle. Wie alle modernisierten Ausbildungsordnungen werden auch die Industriekaufleute um neue, verbindliche Mindestanforderungen ergänzt. Neu eingeführt wird die „gestreckte Abschlussprüfung“. Damit gibt es zwei Prüfzeitpunkte: Der erste Teil der Prüfung findet etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt. Das Ergebnis zählt für die Abschlussnote; die bisherige Zwischenprüfung entfällt ersatzlos. Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird nach Absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet.
Bei Fragen rund um den modernisierten Beruf, zu den Ausbildungsvoraussetzungen und der neuen gestreckten Abschlussprüfung stehen die IHK-Ausbildungsberaterinnen und -berater zur Verfügung. Alle Infos gibt es online unter: