Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Stand: 05.02.2024
Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist ein wichtiger Baustein im Unternehmensgefüge. Ob es um die Planungen zur Einstellung oder Ausbildung eines Menschen mit Behinderung geht, oder ob ein bestehender Arbeitsplatz neu und behindertengerecht organisiert werden muss, Dorothee Schartz von der IHK Ausbildungs-GmbH der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein berät und unterstützt Unternehmen kurzfristig und kostenfrei. Im Rahmen einer Telefonhotline ist die Fachberaterin für Inklusion bei den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) am 7. Februar in der Zeit von 13.30 Uhr bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 02151 635-367 für Ausbildende und Personalverantwortliche erreichbar.
„Es ist den meisten Unternehmen bekannt, dass es bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung die Möglichkeit gibt, Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Allerdings ergeben sich oftmals spezielle Fragestellungen, die für Verunsicherung beim Arbeitgeber sorgen“, sagt Schartz. Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) steht Mitgliedsunternehmen der IHK Mittlerer Niederrhein als Ansprechpartnerin zur Verfügung, um eventuelle Fragen und Unsicherheiten zu dem Thema zu klären und bei der Antragstellung zu helfen.
Darüber hinaus steht Dorothee Schartz auch außerhalb der Telefon-Hotline für Fragen kurzfristig zur Verfügung. „Unternehmen sollten möglichst schon im Vorfeld einer Einstellung kurz Kontakt aufnehmen und abklären, ob Fördergelder in Anspruch genommen werden können“, betont die Fachberaterin.