Betriebe können sich zum Lärmaktionsplan äußern

Betriebe können sich zum Lärmaktionsplan äußern
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Stand: 30.04.2024

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein macht Unternehmen darauf aufmerksam, dass sie Stellung zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Tönisvorst nehmen können. Er liegt bis zum 22. Mai im Verwaltungsgebäude Vorst zur Information und Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Im Rahmen ihrer Aufgabe, die Interessen der Gesamtwirtschaft in der Region zu vertreten, hat auch die IHK die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Deshalb können betroffene Unternehmen ihre Anregungen bis zum 16. Mai zusätzlich auch der IHK zukommen lassen.

Die Maßnahmen sollen die Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm schützen. Von den Planungen sind die Hauptverkehrsstraßen in Tönisvorst betroffen: die Landstraßen L 475, L 362 und L 379. Zur Diskussion stehen lärmmindernde Maßnahmen wie Durchfahrtsverbote oder Umleitungen für Lkw, zeitliche Durchfahrtsbeschränkungen für Lkw und Reduzierungen der Höchstgeschwindigkeit. 

Weitere Auskünfte gibt es bei Margarethe Wies (E-Mail: margarethe.wies@mittlerer-niederrhein.ihk.de, Tel. 02151 635-438). Die Planunterlagen und Informationen sind zu finden unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/31608