Einführung der E-Rechnung ab dem 1. Januar
Stand: 29.07.2024
Unternehmen müssen sich auf eine gesetzlich vorgeschriebene Digitalisierung ihrer Rechnungsprozesse einstellen: Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung nach und nach bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend. Die Fristen bis zur endgültigen Umsetzung für alle Unternehmensformen und -größen hat der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2027 gestaffelt. Die E-Rechnungs-Pflicht zielt darauf ab, die Effizienz und Transparenz im Geschäftsverkehr zu erhöhen und zeitgleich Steuerbetrug zu erschweren. „Unternehmen sollten sich schon jetzt mit diesem Thema beschäftigen, um zum gegebenen Zeitpunkt zu wissen, was sie wie umsetzen müssen“, rät Gregor Waschau, Rechtsreferent bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein. Einen ersten Überblick gibt ein Webinar, zu dem die IHK für den 26. August, 11 bis 12.30 Uhr, einlädt.
Volkher Schlegel, Steuerberater und Partner der kbht Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft, wird im Rahmen des Webinars unter anderem auf folgende Fragen eingehen: Was ist eine E-Rechnung, welche Formate sind zulässig, welche nicht? Wie ist der gesetzliche Zeitplan, welchen Pflichten muss mein Unternehmen bis wann nachkommen? Welche Mindestvoraussetzungen muss mein Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 erfüllen? Und wo liegen die Chancen und Risiken der E-Rechnung? Der Referent wird auch Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworten.
Die Teilnahme an dem Webinar ist kostenlos, eine Anmeldung ist möglich unter:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/31914. Weitere Infos rund um das Thema E-Rechnung sind auf der IHK-Website zu finden: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/31919