Entwurf des Lärmaktionsplans Neuss
Stand: 26.09.2024
In einem Brief an Bürgermeister Reiner Breuer und die Fraktionsvorsitzenden spricht sich die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein gegen eine Erhöhung der schalltechnischen Anforderungen für Betriebe im Neusser Hafen aus und bittet die Adressaten, den entsprechenden Passus des Lärmaktionsplanentwurfs zu streichen. Bereits 2019 hatte die IHK in einer Stellungnahme zum damaligen Lärmaktionsplanentwurf rechtliche Bedenken geäußert und sich für eine Streichung der Passage ausgesprochen. Bereits jetzt seien emittierende Unternehmen durch bestehende Regelungen dazu verpflichtet, schalltechnische Maßnahmen zur Lärmreduzierung umzusetzen. Die zusätzliche Verschärfung dieser Vorgaben würde unverhältnismäßige Belastungen schaffen, ohne dass zwangsläufig ein signifikanter Mehrwert für die Lärmminderung erzielt werde, heißt es in dem Brief.
In dem Entwurf, mit dem sich der Stadtrat in seiner Sitzung am Freitag befasst, heißt es unter anderem: „Bei Neugenehmigungen, Nutzungs- und Betriebsänderungen sowie bei Betriebserweiterungen müssen die Richtwerte der TA-Lärm an den entscheidenden Immissionsorten im Auswirkungsbereich des Neusser Hafens nicht um 6 dB(A), sondern um 10 dB(A) unterschritten werden.“ Bürgerinnen und Bürger müssten vor Lärm geschützt werden, betont der IHK-Hauptgeschäftsführer. „Allerdings ist die vorgesehene Erhöhung der Anforderungen nicht verhältnismäßig, da sie die ohnehin überstrapazierte Industrie zusätzlich belastet. Und das in einer Zeit, in der sich Unternehmen in einem gewaltigen Transformationsprozess befinden, mit dem zum Teil große Investitionen einhergehen, die nun mit einer weiteren Komponente belastet werden.“ Die für Investitionsvorhaben unabdingbaren Genehmigungsverfahren werden sich verlängern, zusätzliche Gutachterkosten sind zu erwarten und Planungs- sowie Investitionssicherheit geht verloren. „Dies könnte weitere Wettbewerbsnachteile verursachen, die langfristig Arbeitsplätze gefährden und zu einer Schwächung des Wirtschaftsstandorts Neuss führen könnten“, betont Steinmetz.
„Zu berücksichtigen ist auch, dass in der Betroffenen-Analyse lediglich die Anzahl der Bewohner berücksichtigt wird, die in den vom Lärm betroffenen Bereichen leben. Die Tatsache, dass Bürgerinnen und Bürger bewusst in die unmittelbare Nähe des Hafens gezogen sind, wie im Fall der Wohnbebauung ‚Alte Münsterschule‘, wird nicht berücksichtigt“, kritisiert der Hauptgeschäftsführer. Auch Lärmschutzmaßnahmen, die an Wohngebäuden getroffen worden seien, um ein Heranrücken an den Industriestandort Hafen überhaupt zu ermöglichen, blieben in diesem Verfahren unberücksichtigt. „Wir bitten die Ratsmitglieder, die Aktualisierung des Lärmaktionsplans für die Streichung der von uns kritisierten Maßnahme zu nutzen.“