IHK informiert über Kreislaufwirtschaftsrecht

IHK informiert über Kreislaufwirtschaftsrecht
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Stand: 25.10.2024

Das Kreislaufwirtschaftsrecht unterliegt fortlaufenden Anpassungen. Diese Änderungen haben weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, die nicht nur ihre betrieblichen Abläufe, sondern auch ihre rechtliche Compliance sicherstellen müssen. Betroffen sind spezifische Produktgruppen wie Batterien, Verpackungen und Einwegkunststoffe, aber auch eine Vielzahl weiterer Produkte, die in die EU importiert werden.

Einen Überblick über die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Kreislaufwirtschaftsrecht auf EU- und Bundesebene gibt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein in Kooperation mit dem Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V. (AWRRW) bei der digitalen Veranstaltung „Neues aus dem Kreislaufwirtschaftsrecht 2024“. Sie findet am 12. November 2024 von 14 bis 17 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos.

Die Teilnehmenden erhalten einen kompakten Überblick über die Batterieverordnung, die Verpackungsverordnung und das „Recht auf Reparatur“ sowie die neuen Regelungen in der Ökodesign-Verordnung und die Abfallverbringung. Auch die jüngsten Entwicklungen im deutschen Abfallrecht, wie die Gewerbeabfallverordnung und das Einwegkunststofffondsgesetz, stehen auf der Agenda.

Die Veranstaltung richtet sich an alle Unternehmen, die von den Änderungen im Kreislaufwirtschaftsrecht betroffen sind oder sich über die Entwicklungen informieren möchten.

Eine Anmeldung zur Online-Veranstaltung ist bis zum 8. November möglich unter:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/32252