IHK nimmt Stellung zum Lärmaktionsplan Nettetal
Stand: 15.02.2024
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hat sich in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Lärmaktionsplans Nettetal gegen ein nächtliches Fahrverbot für Lkw mit mehr als 7,5 Tonnen auf der B 221 bei Leuth ausgesprochen. Um die Lärmbelastung durch den Verkehr zu reduzieren, plant die Stadt Nettetal verschiedene verkehrsbeschränkende Maßnahmen. Die IHK hatte die Nettetaler Unternehmen um ihre Anregungen zu diesen Plänen gebeten.
„Die B 221 ist eine wichtige Route zwischen der A 61 und der A 40, weil sie eine direkte Verbindung unter anderem in Richtung Ruhrgebiet bietet“, erklärt Coco Büsing, IHK-Beraterin Umwelt und Nachhaltigkeit. „Eine Umfahrung der Strecke wäre für viele Unternehmen mit erheblichen Kosten und einem zeitlichen Aufwand verbunden.“ Akzeptieren könnten die Unternehmen die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit. „Dann muss aber die Ampelschaltung angepasst werden, um einen flüssigen Verkehr sicherzustellen“, so Büsing.
Auch für die Lobbericher Straße am Lambertimarkt plant die Verwaltung ein Lkw-Fahrverbot – ganztägig für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen Gewicht. Anliegerverkehre sollen zulässig sein. „Diese Ausnahme muss umgesetzt werden, damit eine Belieferung der ansässigen Unternehmen weiterhin gewährleistet ist“, betont Büsing. Außerdem weist die IHK in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass im Zuge des geplanten Umbaus der Lobbericher Straße keine Parkplätze wegfallen dürfen. Schließlich sind die Erreichbarkeit der Innenstadt und eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen wichtige Faktoren für Einzelhandel und Gastronomie.
Weitere Informationen gibt es bei Coco Büsing (Tel. 02151 635-437, E-Mail: coco.buesing@mittlerer-niederrhein.ihk.de).