IHK rät von Erhöhung der Steuern in Grefrath
Stand: 15.04.2024
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein warnt in einer Stellungnahme an Bürgermeister Stefan Schumeckers vor Steuererhöhungen in Grefrath. Laut des Haushaltsplanentwurfs soll der Gewerbesteuerhebesatz von 455 auf 480 Punkte und der Hebesatz der Grundsteuer B von 490 auf 525 Punkte erhöht werden. „Für unsere Mitgliedsunternehmen bedeuten diese Schritte deutliche Mehrbelastungen in ohnehin bereits schwierigen Zeiten“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Wir raten dringend von diesen Erhöhungen ab.“
Dass die finanzielle Situation der Kommunen enorm angespannt ist, ist dem IHK-Hauptgeschäftsführer bewusst. Durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, die hohe Inflation, die Zinssteigerungen und die große Zahl geflüchteter Menschen müssen von den Städten und Gemeinden zurzeit wesentlich höhere Ausgaben geschultert werden. In Grefrath bleibt im Jahr 2024 unterm Strich ein Minus von 7,9 Millionen Euro. Auch die Planungen für die kommenden Jahre sind negativ. Bis zum 31. Dezember 2027 verliert die Sport- und Freizeitgemeinde – bezogen auf das Jahr 2023 – mehr als 60 Prozent des Eigenkapitals.
Dass etwas getan werden muss, ist auch aus Sicht der IHK richtig. „Mit einer Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes wird die Gemeinde aber für ansiedlungsinteressierte Unternehmen unattraktiver. Ein Gewerbesteuerhebesatz von 480 Punkten ist zu hoch“, erklärt Steinmetz. Im Kreis Viersen kommt nur die Stadt Tönisvorst auf einen höheren Gewerbesteuerhebesatz. Im Jahr 2023 hatten drei Viertel der Kommunen in NRW mit einer Einwohnerzahl zwischen 10.000 und 20.000 einen geringeren Gewerbesteuerhebesatz als 480 Punkte. Nach der Erhöhung gehört die Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath zu den 25 Prozent der NRW-Kommunen mit den höchsten Hebesätzen in ihrer Größenklasse. „Dabei ist Nordrhein-Westfalen ohnehin schon das Flächenland mit den höchsten Gewerbesteuerhebesätzen“, so Steinmetz.
Dabei sei insbesondere Grefrath darauf angewiesen, neue steuerstarke Unternehmen anzusiedeln. Grefrath hat vor allem ein Einnahmenproblem. Es ist die Kommune mit der geringsten Steuerkraft je Einwohner am Mittleren Niederrhein. Insbesondere die Gewerbesteuerkraft je Einwohner ist gering. Sie ist nur in 16 Kommunen in ganz Nordrhein-Westfalen noch geringer. „Dieser Indikator zeigt, dass der Standort im Verhältnis zur Einwohnerzahl nur eine unterdurchschnittliche Zahl an steuerstarken Unternehmen beheimatet“, so Steinmetz. Deswegen sollte aus Sicht der IHK der Gewerbepark Wasserwerk konsequent erweitert und ausgebaut werden. „Ein solches Projekt verbessert langfristig die Gewerbesteuerertragsbasis und ist somit ein wichtiges Instrument für die Haushaltskonsolidierung auf der Einnahmenseite.“
Die Infrastruktur stammt aus einer Zeit, in der Grefrath noch zu den gewerbesteuerstärksten Kommunen im Kreis Viersen gehörte. Der Verlust einiger größerer Arbeitgeber und damit wichtiger Gewerbesteuerzahler in den vergangenen Jahrzehnten konnte nicht kompensiert werden. Laut Haushaltsplan werden die angestoßenen Großprojekte wie der Umbau des Rathauses Grefrath, die Sanierung des Eisstadions und die Investitionen in die Albert-Mooren-Halle künftig für weitere Zinsbelastungen sorgen. „Es stellt sich die Frage, ob Investitionen in dieser Höhe angesichts der finanziellen Lage der Gemeinde in den kommenden Jahren noch geleistet werden können“, gibt Steinmetz zu Bedenken. „Deswegen ist – bei aller berechtigter Kritik am fehlenden Konnexitätsprinzip und unter Würdigung des grundsätzlich niedrigen Ausgabenniveaus in Grefrath – ein Teil des Problems auch hausgemacht.“
Zudem weist die IHK darauf hin, dass die Gewerbesteuererhöhung laut des Haushaltskonsolidierungskonzepts 350.000 Euro jährlich bringen soll und nur etwa 6 Prozent des strukturellen Defizits kompensiert. „Dies rechtfertigt aus unserer Sicht kaum die Gefahren der Erhöhung. Wir befürchten, dass weitere Unternehmen den Standort verlassen könnten oder ansiedlungsinteressierte Betriebe andere Standorte bevorzugen“, so Steinmetz. Beides würde den tatsächlichen Konsolidierungsbeitrag der Maßnahme deutlich senken.