IHK spricht sich gegen Gewerbesteuererhöhung aus

IHK spricht sich gegen Gewerbesteuererhöhung aus
© Marco2811 / Adobe Stock

Stand: 08.10.2024

Der aktuelle Haushaltsplanentwurf der Stadt Nettetal sieht eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes für das Jahr 2025 vor. Konkret soll die Gewerbesteuer von 410 auf 441 Punkte steigen. In einer Stellungnahme an Bürgermeister Christian Küsters hat sich die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein gegen diese Steuererhöhung ausgesprochen. „Wir halten das für falsch. Die Belastungsgrenze für die Unternehmen ist erreicht“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Höhere Steuern schaden dem Standort.“ Die IHK warnt davor, dass sich fortan weniger steuerstarke Unternehmen in Nettetal ansiedeln könnten.

Die Lage der Kommunalfinanzen ist kritisch – auch in Nettetal. Nach den aktuellen Planungen wird die Stadt Nettetal zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2028 knapp 20 Prozent ihres Eigenkapitals verbrauchen. „Es ist uns durchaus bewusst, dass die Städte und Gemeinden mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert sind. Bund und Land müssen endlich handeln und die Kommunen unterstützen“, erklärt Steinmetz. 

In ihrer Stellungnahme argumentiert die IHK, dass sich die Wirtschaft in Deutschland insgesamt und – aufgrund der regionalen Wirtschaftsstruktur – insbesondere auch am Mittleren Niederrhein in einer Strukturkrise befindet. Der Grund dafür ist mangelnde internationale Wettbewerbsfähigkeit. Als besonders problematisch sieht Steinmetz die hohen Steuern und Energiepreise, die überbordende Bürokratie und der schlechte Zustand der Infrastruktur. „Es gibt derzeit wenig Hoffnung auf eine baldige Konjunkturerholung. In dieser Situation wirken Steuererhöhungen wie Gift“, erläutert Steinmetz. „Die ohnehin geringe Investitionsbereitschaft wird durch eine solche Steuererhöhung weiter gebremst.“

Neben der schwindenden internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen analysiert die IHK auch regelmäßig die Wettbewerbsfähigkeit der Region innerhalb Deutschlands. Schließlich wird der Standortwettbewerb zwischen den Kommunen und Regionen schärfer. Nettetal ist demnach bezogen auf den Gewerbesteuerhebesatz derzeit die günstigste Kommune in der Region. Mit einem Hebesatz von 441 Punkten würde die Stadt jedoch im Durchschnitt des Kreises Viersen liegen. Im Vergleich dazu betrug der durchschnittliche (gewichtete) Gewerbesteuerhebesatz in Kommunen mit 20.000 bis 50.000 Einwohnern außerhalb Nordrhein-Westfalens im Jahr 2024 nur 390 Punkte. „Nettetal hatte bislang als Wirtschaftsstandort einen wettbewerbsfähigen Hebesatz, was wir stets positiv hervorgehoben haben. Ab 2025 wäre dies bei einem Hebesatz von 441 Punkten nicht mehr der Fall“, erklärt Steinmetz.

Der IHK-Hauptgeschäftsführer hofft, dass sich durch die Fortführung der Erfolgsgeschichte von Nettetal-West die Gewerbesteuerbasis in Nettetal erweitert und so Mehrerträge generiert werden können. Seit die Stadt die Vermarktung übernommen hat, hat sich das Gebiet sehr positiv entwickelt. So entsteht nun ein Gewerbepark, der für deutsche Niederlassungen niederländischer Unternehmen geeignet ist. „Die positiven Meldungen zeigen, dass es weiteres Potenzial für Neuansiedlungen in diesem attraktiven Gewerbegebiet gibt. Es ist jedoch klar: Ein hoher Gewerbesteuerhebesatz schreckt steuerstarke Unternehmen ab“, erklärt Steinmetz. Er erinnert daran, dass die Stadt bei ansiedlungsinteressierten Unternehmen mit dem niedrigsten Gewerbesteuerhebesatz in der Region geworben habe.

Aus Sicht der IHK sollte die Konsolidierung vor allem auf der Ausgabenseite erfolgen. Schließlich steigen vor allem die ordentlichen Aufwendungen der Stadt Nettetal deutlich. Betrugen sie im Jahr 2023 noch knapp 132 Millionen Euro, so werden sie bis 2028 auf 154 Millionen Euro anwachsen – ein Anstieg von knapp 17 Prozent. Die IHK kritisiert, dass vor allem auf eine Steigerung der Einnahmen abgezielt wird. „Bereits im Juli wurde eine Übernachtungssteuer beschlossen. Diese sorgt im krisengeplagten Gastgewerbe für weitere finanzielle und bürokratische Belastungen“, so Steinmetz.

Positiv stellt die IHK in der Stellungnahme heraus, dass die Stadtverwaltung keine Differenzierung des Grundsteuerhebesatzes nach Wohn- und Nicht-Wohngebäuden vorschlägt. Diese Möglichkeit hatte das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen den Kommunen eingeräumt. Die Folge wäre gewesen, dass Unternehmer stärker belastet worden wären. Das jüngste Gutachten des Städtetags NRW kommt zu dem Ergebnis, dass Betroffene gute Chancen hätten, vor Gericht gegen die unterschiedlichen Hebesätze zu klagen. „Den Kommunen, die differenzierte Steuerhebesätze anwenden, könnten daher hohe Steuerausfälle drohen. Es ist gut, dass die Stadtverwaltung Nettetal einen einheitlichen Grundsteuerhebesatz empfiehlt“, sagt Steinmetz.