Kommunale Wärmeplanung in Mönchengladbach
Stand: 27.06.2024
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein weist Unternehmen aus Mönchengladbach darauf hin, dass sie sich an der Konsultation zur kommunalen Wärmplanung in Mönchengladbach beteiligen können. Durch das Wärmeplanungsgesetz sind Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten. Die Stadt Mönchengladbach hat nun im Rahmen des Energiekonzeptes für die Stadt einen Entwurf der kommunalen Wärmplanung veröffentlicht und stellt diesen zur Konsultation.
Die kommunale Wärmeplanung soll der Fahrplan für eine nachhaltige Energieversorgung des Stadtgebietes sein. Ziel ist die Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045. Die Wärmeplanung enthält unter anderem Empfehlungen, in welchen Stadtgebieten zentrale (Wärmenetz) oder dezentrale Lösungen (Wärmepumpen) zu bevorzugen sind.
Unternehmen können ihre Stellungnahmen bis zum 18. Juli 2024 bei der Stadt einreichen. Mitgliedsunternehmen der IHK Mittlerer Niederrhein haben zusätzlich die Möglichkeit, ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 14. Juli der IHK per E-Mail (bauleitplanung@mittlerer-niederrhein.ihk.de) mitzuteilen.
Die Unterlagen sowie weitere Informationen sind auf der IHK-Website zu finden: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/31859