Korrekturen bei Zollanmeldungen
Stand: 30.07.2024
Wer im Außenhandel tätig ist, muss sowohl bei der Aus- als auch bei der Einfuhr von Waren Zollanmeldungen digital an die Zollverwaltung übermitteln. Die Zollanmeldungen unterliegen spezifischen Anforderungen. Außerdem ist eine Vielzahl von Angaben für die jeweilige Zollabwicklung erforderlich. Aufgrund der Komplexität kommt es gelegentlich vor, dass Zollanmeldungen unzutreffend abgegeben werden. Dies gilt in der Regel als Ordnungswidrigkeit und führt nicht selten zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit der Zoll-Anmelder.
„Um diese Fehler zu vermeiden, sollte man wissen, ob, wann und unter welchen Voraussetzungen Korrekturen bei Zollanmeldungen verpflichtend sind“, sagt Jörg Schouren, Zollexperte bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein.
Alles Wissenswerte über die rechtlichen und praktischen Aspekte, die bei Korrekturen von Zollanmeldungen berücksichtigt werden müssen, erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei einem Webinar, zu dem die IHK für den 28. August, 10 bis 11.30 Uhr, einlädt.
Fragen beantwortet Jörg Schouren (Tel. 02131 9268-563, E-Mail: joerg.schouren@mittlerer-niederrhein.ihk.de). Eine Online-Anmeldung zum Webinar ist unter folgendem Link erforderlich: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/31938