Kostenloses Webinar für Außenhandelsunternehmen
Stand: 07.10.2024
Außenhandelsunternehmen müssen insbesondere beim Import darauf achten, die für bestimmte Waren geltenden Einfuhrabgabe zu entrichten. Gemeint ist damit die Zollschuld nach Unionszollkodex (UZK). Worauf es bei dem Umgang damit ankommt und worauf Unternehmen achten sollten, vermittelt ein kostenloses Webinar der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein am 10. Oktober, 10 bis 11.30 Uhr.
Besonders wichtig ist für Unternehmen ist zu wissen, wann die Zollschuld entsteht. „Zollschuld entsteht schon im Moment von Verletzungen zollrechtlicher Vorgaben, wie etwa bei der Entladung von Lkw ohne vorherige Anzeige beim Zollamt. Denn die Ware befindet sich noch unter zollamtlicher Überwachung“, erklärt Jörg Schouren, Zollexperte der IHK Mittlerer Niederrhein. „Das ist besonders ärgerlich, wenn man die Ware unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen hätte zollfrei importieren können.“
Für Unternehmen ist es von Bedeutung, wann und wo Zollschuld in der Regel anfällt. Das gilt auch in den Fällen, bei denen aus unterschiedlichen Gründen gegen zollrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. In nicht wenigen Fällen führt darüber hinaus auch die Festsetzung von Zollschuld, also der zu entrichtender Betrag, zu Verunsicherungen. „Und nicht zuletzt beschäftigt viele Wirtschaftsbeteiligte die Frage nach Möglichkeiten der Erstattung oder gar dem Erlass“, so Schouren.
Für Fragen steht Jörg Schouren (Tel. 02131 9268-563, E-Mail: joerg.schouren@mittlerer-niederrhein.ihk.de) zur Verfügung
Eine Online-Anmeldung zum Webinar ist unter folgendem Link erforderlich: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/32205