Lärmaktionsplan Korschenbroich liegt öffentlich aus
Stand: 10.07.2024
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein macht Unternehmen darauf aufmerksam, dass sie Stellung zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Korschenbroich nehmen können. Er liegt bis zum 29. Juli zur Information und Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Im Rahmen ihrer Aufgabe, die Interessen der Gesamtwirtschaft in der Region zu vertreten, hat auch die IHK die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Deshalb können betroffene Betriebe ihre unternehmensbezogenen Anregungen zusätzlich auch bis zum 24. Juli der IHK zukommen lassen.
Die Maßnahmen sollen die Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm schützen. Von den Planungen betroffen sind die L 381 (Durchfahrt Korschenbroich von der Überführung L382 bis zur Kreuzung „An der Blankstraße“), die L 381 (Durchfahrt Kleinenbroich, Raitz-von-Frentz-Straße) und die B 230 (Ortsdurchfahrt Liedberg). Zur Diskussion stehen lärmmindernde Maßnahmen wie die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Einbau von lärmoptimiertem Asphalt, die Anpassung der Parkflächen sowie der Ausbau von Seitenstreifen oder einer vorhandenen Mittelinsel.
Weitere Auskünfte gibt es bei Coco Büsing (E-Mail: coco.buesing@mittlerer-niederrhein.ihk.de, Tel. 02151 635-438). Die Planunterlagen und Informationen sind zu finden unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/31889