Lärmaktionsplan Nettetal: Unternehmen können Stellung nehmen
Stand: 17.01.2024
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein macht Unternehmen darauf aufmerksam, dass sie Stellung zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Nettetal nehmen können. Der Plan liegt bis zum 31. Januar im Rathaus der Stadt Nettetal aus. Im Rahmen ihrer Aufgabe der Interessenvertretung der Gesamtwirtschaft in der Region hat auch die IHK die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. „Deshalb können Unternehmen uns ihre Anregungen und Bedenken bis zum 26. Januar zukommen lassen“, sagt IHK-Mitarbeiterin Coco Büsing.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans umfasst eine Analyse der vom Straßen- und Schienenverkehr ausgehenden Belastung. Außerdem weist der Plan die Zahl der Belasteten aus und benennt verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung. Betroffen sind die Straßenabschnitte der B221 im Ortsteil Leuth sowie Teile der Lobbericher Straße. Zu den geplanten Maßnahmen gehören zum Beispiel Nachtfahrverbote für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen auf bestimmten Straßenabschnitten, Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Verwendung von lärmoptimiertem Asphalt.
Weitere Auskünfte gibt es bei Coco Büsing (E-Mail: coco.buesing@mittlerer-niederrhein.ihk.de, Tel. 02151 635-437) und Margarethe Wies (E-Mail: margarethe.wies@mittlerer-niederrhein.ihk.de, Tel. 02151 635-438). Die Planunterlagen sind im Internet zu finden: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/31094.