Neue Regelungen im Berufsbildungsgesetz
Stand: 13.08.2024
Am 1. August 2024 ist das neue Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) in Kraft getreten und bringt umfassende Änderungen und Erweiterungen im bestehenden Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit sich. Darauf macht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein aufmerksam. „Mit den Neuerungen soll die duale Ausbildung moderner und inklusiver gestaltet werden – und damit noch attraktiver für Jugendliche und Unternehmen“, erklärt Mona Kowalczyk, Leiterin des IHK-Bereichs Ausbildung.
Für Ausbildungsbetriebe sind vor allem zwei Änderungen wesentlich: So wird es in Zukunft möglich sein, Ausbildungsteile digital und mobil zu vermitteln. „Homeoffice hat sich in vielen Unternehmen etabliert, aber bisher war nicht klar, ob es rechtlich zulässig ist, dass auch Auszubildende diese Möglichkeit nutzen dürfen“, erklärt Kowalczyk. Das hat sich mit dem BVaDiG geändert. Das Unternehmen muss dabei allerdings sicherstellen, dass die Qualität des Fernunterrichts so gut wie die des Präsenzunterrichts ist. Deshalb sollte neben einer adäquaten technischen Ausstattung auch sichergestellt werden, dass die Ausbilderinnen und Ausbilder jederzeit während der üblichen Arbeitszeiten erreichbar sind, den Lernprozess aktiv leiten und die Fortschritte der Auszubildenden überwachen.
Hinzu kommt, dass die Berufsschulunterrichtszeit einschließlich der Pausen und Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte ab dem Ende der Sommerferien am 20. August auf die Ausbildungszeit angerechnet wird – und zwar an zwei Schultagen pro Woche. Dauert ein Schultag dann länger als fünf Stunden, gilt er als voller Arbeitstag mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit im Betrieb. „Das kann dazu führen, dass die Auszubildenden künftig an zwei Tagen in der Woche nicht mehr ins Unternehmen kommen müssen“, sagt Kowalczyk.
Weitere Informationen und Ansprechpartner sind auf der IHK-Webseite zu finden: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/31993