Neuer IHK-Leitfaden zum Abfallrecht
Stand: 13.12.2024
Was bedeutet „Inverkehrbringen“? Wer ist laut Gesetz ein „Hersteller“ und was muss er beachten? Was fällt unter „Einwegkunststoffprodukte“ oder „systembeteiligungspflichtige Verpackungen“? Antworten gibt der Leitfaden „Abfall – worauf Unternehmen achten müssen“, den die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein erarbeitet hat.
Unternehmen mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in den Bereichen Batterien, Elektrogeräte und Einwegkunststoffprodukte, aber auch Unternehmen, die ihre Produkte in Verpackungen verkaufen, müssen eine Vielzahl abfallrechtlicher Vorgaben beachten. Sie müssen sich beispielsweise registrieren und die in Umlauf gebrachten Mengen regelmäßig melden. Die zunehmenden Regularien machen es den Betrieben immer schwerer, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
„Unser Leitfaden bietet Unternehmen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Begriffe und Pflichten, die sich für Hersteller, Importeure und Vertreiber aus dem Batterie-, Elektro- und Elektronikgeräte-, Einwegkunststofffonds- und Verpackungsgesetz ergeben“, sagt Margarethe Wies, Beraterin Umwelt und Nachhaltigkeit bei der IHK.
Der Leitfaden steht kostenlos zum Download zur Verfügung:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/32383
Weitere Informationen gibt es bei Margarethe Wies (E-Mail: margarethe.wies@mittlerer-niederrhein.ihk.de, Tel. 02151 635-438).