Rechtssichere Verträge mit Subunternehmen in der Baubranche
Stand: 26.03.2024
Der Einsatz von Subunternehmen hat für alle Beteiligten Vorteile: Der Generalunternehmer kann sich an größeren Ausschreibungen beteiligen, ohne selbst neue Mitarbeitende einstellen und neue Arbeitsmittel anschaffen zu müssen. Der Subunternehmer spart unter anderem Werbungs- und Verwaltungskosten, hat Planungssicherheit und kann sich auf bestimmte Gewerke spezialisieren. Allerdings setzt die Zusammenarbeit einen detaillierten Vertrag zwischen Generalunternehmer und Subunternehmer voraus, der im Regelfall ein hohes Auftragsvolumen rechtssicher abdecken soll. Welche Anforderungen ein solcher Vertrag erfüllen muss, erfahren Interessierte im Webinar „Rechtssichere Subunternehmerverträge in der Baubranche″. Dazu lädt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein gemeinsam mit der Handwerkskammer Düsseldorf, der IHK Düsseldorf und der Niederrheinischen IHK für den 18. April, 12 bis 14 Uhr, ein.
Referent Dr. Thomas Rütten, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbH, wird unter anderem auf folgende Aspekte und Fragen eingehen: Welchen Anforderungen müssen moderne Bauverträge gerecht werden? Wie formuliere ich einen verständlichen Vertrag? Wie berücksichtige ich die Konjunkturlage? Wende ich die VOB/B an oder besser nicht? Welche Möglichkeiten bietet die VOB/B? Wie erkenne ich unwirksame AGB-rechtliche (Abnahme-)Regelungen?
Die Teilnahme an dem Webinar ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/31317