"Das ist der falsche Weg"
Stand: 02.07.2024
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein kritisiert den Trend zu Steuererhöhungen in den Städten und Gemeinden der Region. Vier Kommunen haben den Gewerbesteuerhebesatz erhöht, sieben Kommunen den Hebesatz der Grundsteuer B. „Das verschlechtert die Standortbedingungen in der Region“, warnt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. Im bundesweiten Vergleich sind die Hebesätze am Mittleren Niederrhein inzwischen überdurchschnittlich hoch. Der IHK-Hauptgeschäftsführer hat zwar Verständnis für die Sorgen der Städte und Gemeinden angesichts der angespannten Finanzlage. Das ständige Drehen an der Steuerschraube sei allerdings der falsche Weg.
Bei der Gewerbesteuer gab es deutliche Erhöhungen in Grefrath (um 25 Punkte), Willich (15 Punkte) und Jüchen (10 Punkte). Moderat wurde der Hebesatz in Brüggen (um 2 Punkte) erhöht. „Unsere Konjunkturumfragen zeigen, dass mit einem Aufschwung vorerst nicht zu rechnen ist“, erklärt Steinmetz. „Ich halte Steuererhöhungen aufgrund der bereits hohen Steuerquote grundsätzlich für den falschen Weg. In der derzeit schwierigen Lage sind weitere Belastungen der Unternehmen absolut kontraproduktiv.“
Dass es auch anders geht, zeigt die Stadt Krefeld. Die Kommune hat den Hebesatz von 480 auf 475 Punkte gesenkt. „Krefeld hat immer noch einen hohen Hebesatz. Aber die Stadt geht einen Schritt in die richtige Richtung und zeigt, dass auch in der derzeit schwierigen Situation Entlastungen für die Wirtschaft möglich sind“, sagt Steinmetz. Den höchsten Hebesatz in der Region hat weiterhin die Stadt Dormagen mit 500 Punkten, am wenigsten Steuern zahlen die Betriebe in Nettetal (410 Punkte).
Bundesweit liegt der durchschnittliche mit der Einwohnerzahl gewichtete Hebesatz der Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern zuletzt bei etwa 435, am Mittleren Niederrhein bei 467 Punkten. „Der Steuersatz ist ein entscheidender Faktor dafür, ob sich Unternehmen an einem Standort ansiedeln oder ihren Betrieb ausbauen“, erläutert der IHK-Hauptgeschäftsführer. „Weil die Hebesätze in unserer Region leider sehr hoch sind, siedeln sich bei uns im Durchschnitt weniger steuerstarke Unternehmen an, die wiederum für mehr Steuereinnahmen sorgen könnten.“ Im Ergebnis sei die Steuerkraft in Kommunen mit niedrigen Hebesätzen höher als in vielen Städten und Gemeinden am Mittleren Niederrhein. Das belegt auch die Statistik: Die Steuerkraft am Mittleren Niederrhein liegt 8,5 Prozent unter dem Bundesschnitt. „Niedrige Gewerbesteuerhebesätzen wirken sich langfristig finanziell positiv aus“, betont Steinmetz.
Auch bei der Grundsteuer B hat es am Niederrhein Steigerungen gegeben. Insbesondere in Jüchen und Korschenbroich wurde die Grundsteuer deutlich erhöht, sodass diese Kommunen mit 695 beziehungsweis 690 Punkten die höchsten Grundsteuerhebesätze am Mittleren Niederrhein aufweisen. Weitere Erhöhungen gab es in Grefrath, Tönisvorst, Kempen, Willich und Brüggen. Den geringsten Grundsteuerhebesatz in der Region hat die Stadt Nettetal mit 450 Punkten. Bei dieser Steuerart liegt die Region etwa im Bundesschnitt. Der durchschnittliche Hebesatz liegt bei 552, bundesweit bei den Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern zuletzt bei 554.
Dass die Kommunen angesichts verschiedener Belastungen, wie zum Beispiel den zuletzt gestiegenen Zinsen für Kassenkredite, dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst und der großen Zahl geflüchteter Menschen finanziell unter Druck geraten, ist dem IHK-Hauptgeschäftsführer bewusst: „Bund und Land dürfen die Kommunen nicht im Stich lassen, aber die die Städte und Gemeinden haben auch eigene Instrumente, um ihre Lage zu verbessern. Allerdings tun sich viele Kommunen mit Aufgabenkritik, der Reduzierung von Standards oder interkommunaler Kooperation sehr schwer.“ Steinmetz hofft, dass sich diese Steuererhöhungswelle in den kommenden Jahren nicht weiter fortsetzt. „Ich appelliere an die Kommunen, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Region im Blick zu haben.“
Ein Überblick über die Hebesätze in den einzelnen Kommunen ist auf der Website der IHK zu finden: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/7013