Von Energiesteuerentlastungen profitieren
Stand: 27.02.2024
Wie können Unternehmen von Strom- und Energiesteuerentlastungen profitieren? Diese Frage steht im Mittelpunkt eines Webinars, zu dem die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein für den 14. März, 10.30 bis 12 Uhr, einlädt. „Die meisten Entlastungen können nur durch einen form- und fristgerechten Antrag beim zuständigen Hauptzollamt gewährt werden“, betont der IHK-Energiereferent Dominik Heyer. Der Unternehmens- und Steuerberater Benedikt Kortmöller wird in der kostenfreien Veranstaltung erläutern, was Unternehmen für eine erfolgreiche Antragsstellung beachten müssen.
Die Energiepreise setzen sich in Deutschland aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammen. Neben den Kosten für Erzeugung und Verteilung gibt es Steuern und Abgaben. Unternehmen des produzierenden Gewerbes haben unterschiedliche Möglichkeiten, sich bei diesen Abgaben entlasten zu lassen.
Am 1. Januar 2024 ist die Stromsteuer beispielsweise für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf das europäische Mindestmaß von 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt worden. Ein Industriebetrieb mit einem Verbrauch von zwei Millionen Kilowattstunden könnte dadurch um rund 30.000 Euro pro Jahr entlastet werden.
Eine Anmeldung zu dem Webinar ist erforderlich unter:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/31311