Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt im Juni in Kraft

Stand: 06.02.2025
Wenn am 28. Juni das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft tritt, sollten Unternehmen vorbereitet sein. Ziel des Gesetzes ist es, allen Menschen Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Dadurch werden teilweise erhebliche Änderungen an Produkten und Dienstleistungen erforderlich, insbesondere auch an Internetseiten. Über die Pflichten für Unternehmen informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein gemeinsam mit der IHK Düsseldorf in einem Webinar am 13. Februar, 10 bis 12 Uhr.
Bei der Online-Veranstaltung geben die Referenten Antworten unter anderem auf folgende Fragen: Welche Unternehmen betrifft es? Wann sind Produkte und Dienstleistungen barrierefrei? Wie können die neuen Anforderungen effizient umgesetzt und barrierefreie Angebote effektiv gestaltet werden?
Sven Niklas von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit wird einen Überblick über den rechtlichen Rahmen geben. Über das Thema „Förderung barrierefreier Webseiten: Der erste Schritt zur erfolgreichen Umsetzung“ wird Andreas Knof von der Agentur Cyber-D-Sign sprechen. Die Frage „BFSG – Schikane oder Chance?“ wird Takeshi Honda von der Wagemut GmbH beantworten.
Die Teilnahme an dem Webinar ist kostenfrei, eine Anmeldung jedoch erforderlich: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/32543