Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt in Kraft

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt in Kraft
© AdobeStock/Robert Kneschke

Stand: 23.04.2025

Ab dem 28. Juni 2025 werden mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) teilweise erhebliche Änderungen an Produkten und Dienstleistungen, insbesondere an Internetseiten, erforderlich sein. Betroffen sind Hersteller, Händler und Importeure von bestimmten Produkten sowie Dienstleistungserbringende für Verbraucherinnen und Verbraucher. Ziel des Gesetzes ist es, allen Menschen Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen.

„Unternehmen sollten auf das Gesetz gut vorbereitet sein“, rät Gregor Waschau, Berater Recht bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein. Deshalb macht die IHK auf ein Webinar aufmerksam, das die IHK Köln am 6. Mai, 10 bis 12.30 Uhr, anbietet.  Welche Anforderungen gibt es? Wer ist betroffen? Was sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes? Diese Fragen beantwortet Sven Niklas von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Einen zweiten Schwerpunkt des Webinars bildet die Frage „Website, Online-Shop, Medien – Was ist zu tun?“. Außerdem gibt es Beispiele zur Umsetzung und die Möglichkeit, Fragen zu stellen.  

Das Webinar wird in Kooperation mit der Initiative #GemeinsamDigital angeboten. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung erforderlich: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/32356

Weitere Infos gibt es auch auf der IHK-Website und auf der Seite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.