CO₂-Grenzausgleichsmechanismus CBAM

Stand: 23.04.2025
Die neue Verordnung der Europäischen Union zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) hat konkrete Folgen für Unternehmen, die besonders energieintensive Güter wie zum Beispiel Stahl, Zement, Aluminium oder Düngemittel importieren. Worauf sich die Import-Unternehmen einstellen müssen, erläutert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein in einem kostenlosen Webinar am 28. April, 10 bis 11.30 Uhr.
CBAM soll künftig das EU-Emissionshandelssystem ergänzen und sicherstellen, dass Importe aus Drittländern den gleichen Emissionspreisen unterliegen wie Produkte aus der EU. Ziel ist es, die Verlagerung CO₂-intensiver Produktion ins Ausland zu verhindern und den Wettbewerb fairer zu gestalten. „Für Importeure gilt nun: Sie müssen im Rahmen von Meldepflichten zollspezifische Angaben und Angaben zu den eingebetteten direkten und indirekten Emissionen machen“, erläutert Jörg Schouren, Zoll-Experte der IHK. „Dies setzt voraus, dass sie frühzeitig entsprechende Daten sammeln, sie analysieren und aufbereiten.“
Im Webinar wird neben den Grundlagen vor allem der Prozess der Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder vorgestellt. Das Webinar wird in Zusammenarbeit mit der Dreiwert Consulting GmbH, Dreieich, durchgeführt.
Eine Online-Anmeldung zum Webinar ist unter folgendem Link erforderlich: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/31044