Diskussion um Verpackungssteuer in Kaarst

Stand: 19.02.2025
In einer Stellungnahme spricht sich die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein gegen die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer in Kaarst aus. Die IHK reagiert damit auf eine Ankündigung der Grünen, eine entsprechende Regelung zu prüfen. Das Thema wurde jüngst im Wirtschafts-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss diskutiert. Eine solche Steuer würde erhebliche wirtschaftliche und bürokratische Belastungen mit sich bringen – vor allem für die Gastronomie, warnt die IHK. „Während auf Bundesebene immer wieder Bürokratieabbau gefordert wird, führt eine kommunale Verpackungssteuer genau zum Gegenteil: zu mehr Bürokratie und zusätzlichen Kosten, insbesondere für kleine und mittelständische Gastronomiebetriebe“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. Die IHK wünscht sich stattdessen mehr Dialog mit den betroffenen Betrieben.
Die IHK macht in ihrer Stellungnahme deutlich, wie schwer die Gastronomiebetriebe durch hohe Energiekosten, die wirtschaftlichen Folgen der vergangenen Krisenjahre und bestehende gesetzliche Vorgaben belastet sind. Laut der aktuellen IHK-Konjunkturumfrage berichten lediglich 43 Prozent der Unternehmen aus dem Gastgewerbe von einer unproblematischen Finanzlage – ein Wert, der niedriger ist als in jeder anderen Branche. Besonders alarmierend ist die hohe Zahlungsausfallrate im Kaarster Gastgewerbe, die zuletzt bei über 3,11 Prozent lag. Das bedeutet, dass mehr als jeder 32. Betrieb seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen konnte. „Viele Gründerinnen und Gründer dieser Branche starten ohne finanzielle Rücklagen“, berichtet Steinmetz. „Jede zusätzliche Reglementierung erschwert es neuen Unternehmen, sich am Markt zu etablieren.“
Zudem weist die IHK darauf hin, dass Einwegverpackungen bereits durch Bundesgesetze reguliert sind. Seit dem 1. Januar 2023 gilt für viele Betriebe eine Mehrwegangebotspflicht, und am 1. Januar 2025 ist das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Hersteller von Einwegkunststoffprodukten zu einer Abgabe, die in einen nationalen Fonds einfließt. Die Kommunen profitieren von diesen Mitteln zur Finanzierung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -entsorgung. Eine zusätzliche kommunale Verpackungssteuer würde Unternehmen in Kaarst somit doppelt belasten.
Die IHK wirbt dafür, dass die politischen Vertreterinnen und Vertreter vor einer Debatte in den Ausschüssen und im Rat den Dialog mit den betroffenen Unternehmen suchen. „Die Sauberkeit der Innenstadt und der Stadtteilzentren ist zweifellos wichtig und trägt zur Aufenthaltsqualität bei. Die Reduzierung von Abfallmengen ist im Sinne der Nachhaltigkeit ein wichtiges Ziel, das die Gastronomiebetriebe und wir ausdrücklich unterstützen“, so Steinmetz. Viele Gewerbetreibende haben bereits Ideen für Müllvermeidung und ein sauberes Stadtbild entwickelt.
Die IHK weist außerdem auf die Mehrbelastungen bei der Administration hin. „Nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Stadtverwaltung selbst müsste mit einem erheblichen Mehraufwand rechnen. Es bleibt fraglich, ob der erwartete Nutzen diesen Aufwand rechtfertigt“, betont Steinmetz.