Fördermittel für Unternehmen im Rheinischen Revier

Stand: 23.01.2025
Zahlreiche Unternehmen im Rheinischen Revier haben im Rahmen des Strukturwandels von staatlichen Unterstützungen für ihre Projekte profitiert – und noch haben Betriebe die Chance, sich Geld aus dem Förderprogramm „Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier“ zu sichern. Die derzeit geltende Förderrichtlinie läuft am 30. Juni 2026 aus. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein ihre Mitgliedsunternehmen in Mönchengladbach und im Rhein-Kreis Neuss hin. „Die Unternehmen im Rheinischen Revier stehen vor erheblichen Herausforderungen, da Geschäftsmodelle sich verändern, Prozesse überdacht werden müssen und sich die Zulieferstrukturen im Wandel befinden“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz.
Das Förderprogramm „Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro bei der grünen Transformation. Das Programm ist in vier Hauptmodule unterteilt: „Externe Beratung“, „Personal“, „Innovations- bzw. Investitionsförderung“ und „Qualifizierung und Coaching“. Die maximale Fördersumme beträgt 2.000.000 Euro pro Projekt. „Mit den Zukunftsgutscheinen geben wir Unternehmerinnen und Unternehmern ein weiteres Werkzeug an die Hand, um sich fit für die Herausforderungen von morgen zu machen. Denn auf sie kommt’s an – sie unterstützen dabei, den grünen und digitalen Wandel aktiv mitzugestalten und neue, zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen“, erklärt Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur.
Karsten Moschek, Berater für Fördermittel bei der IHK, rät Unternehmen, die Transformationsprojekte planen, sich mit den Zukunftsgutscheinen zu befassen. „Sie sollten die Chance nutzen, damit sie den Anschluss an den Strukturwandel im Rheinischen Revier nicht verlieren“, ergänzt sein Kollege Steffen Bellenstedt. Diese Aufforderung kann Caroline Hartmann-Serve, Geschäftsführerin der Rechenzentrum Hartmann GmbH & Co. KG, nur unterstützen. „Mit dem Förderbaustein Coach2Change konnten wir zielgenau unser Projekt umsetzen und uns noch besser für zukünftige Entwicklungen aufstellen“, erklärt Hartmann-Serve. „Wir bereiten unser Team mit Blick auf das Thema Kommunikation und das Priorisieren von Kernthemen auf die sich stetig wandelnden Rahmenbedingungen in der Wirtschaft vor.“ Der Förderbaustein, den das Unternehmen mit Unterstützung der IHK beantragt hat, habe genau zur Idee eines Coachings der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gepasst. „Die Herausforderungen bei der Beantragung einer solchen Förderung sind nicht immer einfach zu nehmen, doch mit Hilfe der IHK-Fachleute haben wir dies erfolgreich gemeistert. Auch für 2025 hoffen wir auf diese wertvolle Unterstützung.“
Bis auf Weiteres können kleine und mittlere Unternehmen noch Anträge einreichen. Erfüllen die Projekte die Fördervoraussetzungen, können die Anträge grundsätzlich noch bis einschließlich 31. Dezember 2025 gestellt werden. Die Umsetzung bewilligter Projekte ist bis ins Jahr 2026 möglich.
Die beiden IHK-Berater Karsten Moschek und Steffen Bellenstedt unterstützen Unternehmen im Vorfeld der Fördermittel-Beantragung. Entweder präsentieren Unternehmen den Beratern bereits eine Projektidee oder sie entwickeln mit Unterstützung der IHK-Berater einen Projektansatz. Das Unternehmen stellt im Anschluss den Förderantrag und beginnt die Projektumsetzung. Nach Projektfortschritt wird die Förderung basierend auf dem Verwendungsnachweis der erbrachten Leistungen ausgezahlt.
Darüber hinaus haben Unternehmen die Möglichkeit, Förderungen des Programms „Mittelstand Innovativ & Digital“ in Anspruch zu nehmen. Damit unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen dabei, die Innovationskraft und Abläufe ihrer Betriebe zu digitalisieren, sowie ihre Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren digital weiterzuentwickeln.
Mit dem EU-geförderten Beratungsangebot des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen „Fit für die Zukunft“ (FFZ) werden Betriebe und ihre Beschäftigten bei der Transformation hin zu klimaneutralem Wirtschaften unterstützt. Außerdem hilft die NRW.Bank mit geförderten Darlehen und Eigenkapital Unternehmen bei Investitionsvorhaben unter anderem in den Bereichen Nachhaltigkeit und Digitalisierung.
Unternehmen, die weitere Informationen benötigen, können Steffen Bellenstedt (E-Mail: Steffen.Bellenstedt@mittlerer-niederrhein.ihk.de, Tel. 02131 9268-510) oder Karsten Moschek (E-Mail: Karsten.Moschek@mittlerer-niederrhein.ihk.de, Tel. 02131 9268-513) kontaktieren.
Bildunterschrift:
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (M.), und IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz gratulieren Caroline Hartmann-Serve, Geschäftsführerin der Rechenzentrum Hartmann GmbH & Co. KG, zur Bewilligung des Zukunftsgutscheins.