Förderprogramm für Berufskraftfahrer-Ausbildung

Förderprogramm für Berufskraftfahrer-Ausbildung
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Stand: 15.07.2025

Die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer beziehungsweise zur Berufskraftfahrerin wird vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) im Rahmen des Förderprogramms „Ausbildung 2025“ in Unternehmen gefördert. Antragsberechtigt sind Unternehmen im Güterkraftverkehr und Werkverkehr, die mindestens ein schweres Nutzfahrzeug (> 3,5 t) besitzen oder halten. Darauf macht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein aufmerksam. Über ein entsprechendes Antragsportal können Unternehmen ab sofort Fördermittel für die Ausbildung von Berufskraftfahrern beantragen.

Die Förderung beträgt bei Kleinst- und Kleinunternehmen bis zu 70 Prozent, bei mittleren Unternehmen bis zu 60 Prozent und bei anderen Antragstellenden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 50.000 Euro. Für die Beurteilung der Unternehmensgröße stellt das Bundesamt das Merkblatt „Förderprogramm Ausbildung“ zur Verfügung. Für die Ermittlung der Zuwendung gibt es eine Berechnungshilfe Ausbildung.

„Unternehmen müssen den Antrag zuerst beim Bundesamt für Logistik und Mobilität stellen. Erst nachdem sie den Bewilligungsbescheid erhalten haben, darf der Ausbildungsvertrag unterschrieben werden – andernfalls entfällt der Förderanspruch“, erklärt Michael Iwanowski, Berater Verkehr und Mobilität bei der IHK Mittlerer Niederrhein. Das Bundesamt sichere eine zügige Bearbeitung zu.

Die Antragsfrist für die Förderperiode 2025 endet am 1. September 2025. Das elektronische Antragsportal wird jedoch gegebenenfalls vorzeitig geschlossen, sobald keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen. Die Formulare, Antragsunterlagen, Förderrichtlinie sowie ein Fragen- & Antworten-Katalog sind auf der Seite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität zu finden. Der Antrag kann nur online über das eService Portal gestellt werden.

Weitere Infos und alle erforderlichen Links sind zu finden unter:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/33144