Herausforderung Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht

Stand: 25.03.2025
Das Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht stellt viele Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen – vor allem mit Blick auf Elektrogeräte, Batterien, Verpackungen sowie bestimmte Einwegkunststoffe. „Die gesetzlichen Vorgaben zur Registrierung, Rücknahme und Entsorgung sind komplex“, sagt Margarethe Wies, Beraterin Umwelt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein. „Deshalb möchten wir Unternehmen im Rahmen einer Webinar-Reihe einen kompakten Überblick über die wichtigsten Regelungen geben.“ In der dreiteiligen Reihe erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie sie ihre Pflichten als Hersteller, Vertreiber oder Importeur rechtssicher erfüllen. Bei jedem Termin steht ein Thema im Mittelpunkt.
Um das Verpackungsgesetz und die neue EU-Verpackungsverordnung geht es am 2. April, 10 bis 11.30 Uhr. Unternehmen, die in Deutschland erstmalig Verpackungen in Verkehr bringen, etwa Hersteller oder Vertreiber von verpackten Produkten, müssen die Vorgaben des Verpackungsgesetzes beachten. So müssen sie sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Außerdem gibt es weitere Vorgaben wie regelmäßige Mengenmeldungen, Rücknahme- und Verwertungspflichten. Referent ist Rechtsanwalt Dr. Simon Meyer von KPMG Law.
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) steht im Mittelpunkt des Webinars am 3. April, 12 bis 13.30 Uhr. Nach dem (EWKFondsG) sind bestimmte Unternehmen dazu verpflichtet, eine Abgabe zu leisten, um sich an den Entsorgungskosten im öffentlichen Raum zu beteiligen. Welche Kosten auf die Unternehmen zukommen können, welche Produkte und Verpackungen betroffen sind und wie die Registrierung in dem entsprechenden Portal funktioniert, erläutern die Rechtsanwälte Dr. Sandro Köpper und Dr. Thies Wahnschaffe von KPMG Law.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und das Batteriegesetz sehen eine Registrierungspflicht für das Inverkehrbringer, die Rücknahme durch Vertreibende sowie eine umweltverträgliche Entsorgung vor. Wie Unternehmen die gesetzlichen Regelungen in die Praxis umsetzen können, erfahren sie am 11. April, 10.30 bis 12 Uhr, von Stefanie Kutzera von der Bitkom Servicegesellschaft mbH.
Die Webinar-Reihe wird in Kooperation mit der IHK Bonn/Rhein-Sieg angeboten. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung erforderlich:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/32589