IHK spricht sich gegen Tariftreuegesetz aus

Stand: 11.08.2025
In einem Brief an die Bundestagsabgeordneten aus der Region spricht sich die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein gegen den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf zum Tariftreuegesetz aus. Der Entwurf sieht vor, dass bei öffentlichen Aufträgen von Bundeseinrichtungen nur noch Unternehmen den Zuschlag erhalten sollen, die ein sogenanntes „Tariftreueversprechen“ abgeben. Der Gesetzentwurf stimmt in weiten Teilen mit dem Entwurf aus der vergangenen Legislaturperiode überein. „Ein Politikwechsel sieht aus unserer Sicht anders aus“, heißt es in dem von IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz unterzeichneten Brief. „Die Vorgabe des Koalitionsvertrags, bei diesem Vorhaben die Bürokratie auf ein absolutes Minimum zu begrenzen, wird verfehlt.“
Aus Sicht der IHK birgt der Gesetzentwurf erhebliche Probleme für die Unternehmen und schadet dem Wirtschaftsstandort. So würde das Vergaberecht komplexer, unübersichtlicher und bürokratischer. Darüber hinaus würde das Gesetz zu weniger Wettbewerb führen. Kleine und mittlere Unternehmen, die bereits tarifgebunden sind oder übertariflich zahlen, würden sich aufgrund der Bürokratie weniger an Ausschreibungen beteiligen. Damit steige für die staatlichen Auftraggeber das Risiko höherer Kosten – zu Lasten der öffentlichen Haushalte. Schließlich sieht die IHK die derzeitigen Erleichterungen im Vergabeprozess gefährdet – gemeint ist die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung von Eignungsnachweisen, die sogenannte Präqualifizierung. „Gerade im Liefer- und Dienstleistungsbereich lässt sich im Vorfeld nicht eindeutig bestimmen, welcher branchenspezifische Tarifvertrag später in der konkreten Ausschreibung zum Tragen kommt“, heißt es in dem Brief. „Selbst bei tarifgebundenen Unternehmen ist deshalb nicht absehbar, ob diese Tarifbindung den Anforderungen einer späteren Ausschreibung entspricht.“
Die IHK weist außerdem darauf hin, dass die Unternehmen schon alleine wegen des Fachkräftemangels ein großes Interesse daran hätten, ihren Mitarbeitenden attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten. „Wir bitten Sie daher, die Bedenken der gewerblichen Wirtschaft am Mittleren Niederrhein im parlamentarischen Verfahren zu berücksichtigen und sich dafür einzusetzen, dass auf eine Umsetzung dieses Gesetzes verzichtet wird“, lautet der abschließende Appell an die Bundestagsabgeordneten.