Kommunale Wärmeplanung in Niederkrüchten

Kommunale Wärmeplanung in Niederkrüchten
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Stand: 08.07.2025

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein weist Unternehmen aus Niederkrüchten darauf hin, dass sie sich an der Konsultation zur kommunalen Wärmeplanung beteiligen können. Durch das Wärmeplanungsgesetz sind Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten. Die Gemeinde Niederkrüchten hat nun einen Entwurf der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und ihn zur Stellungnahme vorgelegt.

Die kommunale Wärmeplanung soll der Fahrplan für den Umbau hin zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung in Niederkrüchten sein. So soll ein wesentlicher Beitrag zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 geleistet sowie eine Reduktion des Endenergieverbrauchs erreicht werden. Unternehmen können ihre Stellungnahmen bis zum 30. Juli bei der Gemeinde einreichen.

Mitgliedsunternehmen der IHK Mittlerer Niederrhein haben zusätzlich die Möglichkeit, ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 28. Juli der IHK per E-Mail (bauleitplanung@mittlerer-niederrhein.ihk.de) mitzuteilen.

Die Unterlagen sowie weitere Informationen sind auf der IHK-Website zu finden: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/33093