Neue EU-KI-Verordnung - neue Anforderungen

Stand: 17.04.2025
Die Europäische Union hat mit dem AI-Act die weltweit erste umfassende Verordnung zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) verabschiedet. Ziel ist es, eine vertrauenswürdige und auf den Menschen ausgerichtete KI zu fördern, Risiken zu minimieren und gleichzeitig Innovation zu ermöglichen. Unternehmen stehen damit vor neuen Herausforderungen und Verpflichtungen, die teilweise bereits wirksam sind.
Um Unternehmen gezielt auf die Anforderungen der EU-KI-Verordnung vorzubereiten, bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein praxisorientierte Schulungen an. Eine offizielle Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt. „Wir helfen Unternehmen, Unsicherheiten zu beseitigen und gesetzliche Anforderungen rechtssicher umzusetzen“, erklärt Dr. Vera Benninghoven, stellvertretende Leiterin der IHK-Weiterbildung. „Durch unser Angebot lernen die Teilnehmenden, Risiken zu minimieren und KI-Technologien verantwortungsvoll einzusetzen.“
Besonders relevant für Unternehmen: Bereits seit dem 2. Februar 2025 sind erste Bestimmungen in Kraft, darunter die Pflicht zur Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz (Artikel 4) sowie das Verbot bestimmter KI-Praktiken (Artikel 5). Ab dem 2. August 2025 folgen weitere Regelungen, darunter Sanktionen mit möglichen Geldbußen von bis zu 7 Prozent des Jahresumsatzes.
Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten. Eine Übersicht über die Schulungen ist online verfügbar – einfach in die Suchleiste „Die neue KI-Verordnung“ eingeben:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/de/weiterbildung/weiterbildungen.jsp