Verpackungssteuer in Neuss

Verpackungssteuer in Neuss
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Stand: 20.02.2025

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein spricht sich in einer Stellungnahme gegen die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer in Neuss aus. Die Grünen im Neusser Stadtrat hatten angekündigt, eine entsprechende Regelung zu prüfen. Die IHK warnt vor den wirtschaftlichen und bürokratischen Belastungen, die eine solche Steuer insbesondere für die Gastronomiebranche mit sich bringen würde. „Während auf Bundesebene immer wieder Bürokratieabbau gefordert wird, führt eine kommunale Verpackungssteuer genau zum Gegenteil: zu mehr Bürokratie und zusätzlichen Kosten, insbesondere für kleine und mittelständische Gastronomiebetriebe“, argumentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. Die IHK wünscht sich stattdessen mehr Dialog mit den betroffenen Betrieben.

Die IHK macht in ihrer Stellungnahme deutlich, wie schwer die Gastronomiebetriebe durch hohe Energiekosten, die wirtschaftlichen Folgen der vergangenen Krisenjahre und bestehende gesetzliche Vorgaben belastet sind. Laut der aktuellen IHK-Konjunkturumfrage berichten lediglich 43 Prozent der Unternehmen aus dem Gastgewerbe von einer unproblematischen Finanzlage – ein Wert, der niedriger ist als in jeder anderen Branche. Besonders alarmierend ist die hohe Zahlungsausfallrate im Neusser Gastgewerbe, die zuletzt bei 4,13 Prozent lag. Das bedeutet, dass mehr als jeder 25. Betrieb seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen konnte. „Viele Gründerinnen und Gründer dieser Branche starten ohne finanzielle Rücklagen“, berichtet Steinmetz. „Jede zusätzliche Reglementierung erschwert es neuen Unternehmen, sich am Markt zu etablieren.“

Zudem weist die IHK darauf hin, dass Einwegverpackungen bereits durch Bundesgesetze reguliert sind. Seit dem 1. Januar 2023 gilt für viele Betriebe eine Mehrwegangebotspflicht, und am 1. Januar 2025 ist das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Hersteller von Einwegkunststoffprodukten zur Zahlung einer Abgabe, die in einen nationalen Fonds einfließt. Die Kommunen profitieren von diesen Mitteln zur Finanzierung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -entsorgung. Eine zusätzliche kommunale Verpackungssteuer würde Unternehmen in Neuss somit doppelt belasten.

Die IHK wirbt dafür, dass die politischen Vertreterinnen und Vertreter vor einer Debatte in den Ausschüssen und im Rat den Dialog mit den betroffenen Unternehmen suchen. „Die Sauberkeit der Innenstadt und der Stadtteilzentren ist zweifellos wichtig und trägt zur Aufenthaltsqualität bei. Die Reduzierung von Abfallmengen ist im Sinne der Nachhaltigkeit ein wichtiges Ziel, das die Gastronomiebetriebe und wir ausdrücklich unterstützen“, so Steinmetz. Viele Gewerbetreibende haben bereits eigene Ideen für Müllvermeidung und ein sauberes Stadtbild entwickelt.

Die IHK verweist außerdem auf den Haushaltsbegleitbeschluss der Stadt Neuss aus dem Jahr 2023, der eine Überprüfung aller kommunalen Regelungen im Hinblick auf Bürokratieabbau vorsieht. Eine kommunale Verpackungssteuer würde der Zielsetzung dieses Beschlusses widersprechen. „Nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Stadtverwaltung selbst müsste mit einem erheblichen Mehraufwand rechnen. Es bleibt fraglich, ob der erwartete Nutzen diesen Aufwand rechtfertigt“, betont Steinmetz.