39. Flächennutzungsplanänderung

Fristende: 26.05.2025

39. Flächennutzungsplanänderung
© Stadt Nettetal

Beschreibung des Vorhabens

Die Stadt Nettetal beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes im Stadtteil Leuth zu schaffen. Konkret soll ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „nicht- großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten“ festgesetzt werden. 

Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten

Der Planentwurf liegt vom 25.04.2025 bis einschließlich 26.05.2025 öffentlich aus. In diesem Zeitraum haben alle Betroffenen die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken direkt bei der Stadt Nettetal einzureichen.

Als Unternehmen haben Sie zusätzlich die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 22.05.2025 per E-Mail mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellung­­nahme aufneh­men, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamt­wirtschaftli­chen Belan­gen vereinbar sind.

Zusätzliche Informationen zu dieser Planung

Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Auch diese Unterlagen liegen im gleichen Zeitraum öffentlich aus. Informationen zu diesem Verfahren finden Sie ebenfalls in unserem Portal: Bebauungsplan Nr. Le-300