Bebauungsplan Nr. Le-300 "Deller Weg"
Fristende: 26.05.2025

Beschreibung des Vorhabens
Die Stadt Nettetal beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes im Stadtteil Leuth zu schaffen. Konkret soll ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „nicht- großflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten“ festgesetzt werden.
Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten
Der Planentwurf liegt vom 25.04.2025 bis einschließlich 26.05.2025 öffentlich aus. In diesem Zeitraum haben alle Betroffenen die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken direkt bei der Stadt Nettetal einzureichen.
Als Unternehmen haben Sie zusätzlich die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 22.05.2025 per E-Mail mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellungnahme aufnehmen, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamtwirtschaftlichen Belangen vereinbar sind.
Zusätzliche Informationen zu dieser Planung
Parallel zum Bebauungsplan wird der Flächennutzungsplan geändert. Auch diese Unterlagen liegen im gleichen Zeitraum öffentlich aus. Informationen zu diesem Verfahren finden Sie ebenfalls in unserem Portal: 39. Flächennutzungsplanänderung