Landesentwicklungsplan
Landesentwicklungsplan - Was ist das?
Der Landesentwicklungsplan ist ein Instrument der Landesplanung. In ihm werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die Gesamtentwicklung des Landes festgelegt.
Rechtswirkung
Der Landesentwicklungsplan wendet sich mit seinen Zielen und Grundsätzen zunächst an die Regionalplanbehörden. Diese haben die landesplanerischen Vorgaben bei der Erstellung und Änderung von Regionalplänen zu beachten.
Auch die Kommunen gehören zum Adressatenkreis des Landesentwicklungsplanes: Sie haben ebenfalls die Vorgaben der Landesplanung bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen zu beachten.
Verfahren
Wird der Landesentwicklungsplan geändert oder neu aufgestellt, so erstellt die Landesplanungsbehörde zunächst im Einvernehmen mit den Landesministerien einen Entwurf. Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes wird für einen Monat bei Planänderung und für mindestens zwei Monate bei Neuaufstellung öffentlich ausgelegt. Die Offenlage erfolgt bei den Regionalplanbehörden.
Während der Offenlage haben Bürger und Unternehmen die Möglichkeit, bei der Landesplanungsbehörde eine Stellungnahme zum Planentwurf abzugeben. Ein Erörterungstermin, wie bei Regionalplanverfahren üblich, ist hier nicht vorgesehen.
Nach Durchführung des Aufstellungsverfahrens leitet die Landesregierung den Entwurf des Landesentwicklungsplanes dem Landtag mit einem Bericht über das Aufstellungsverfahren zu.
Der Landesentwicklungsplan wird von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen.
Einflussmöglichkeiten für Unternehmen
Unternehmen können ihre Belange im Rahmen der Offenlage gegenüber der Landesregierung vortragen. Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben, empfehlen wir Ihnen, uns hierüber zu informieren. Wir haben im Rahmen des Verfahrens ebenfalls die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und können so Ihre Interessen wahrnehmen und unterstützen.