Sachkunde: Zustands- und Funktionsprüfung

Sachkunde: Zustands- und Funktionsprüfung
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In Nordrhein-Westfalen müssen Grundstückseigentümer in bestimmten Fällen den Zustand und die Funktionsfähigkeit der Abwasserleitungen auf ihrem Grundstück durch einen anerkannten Sachkundigen überprüfen lassen (§ 61 Abs. 2 Landeswassergesetz NRW). Die näheren Einzelheiten der Zustands- und Funktionsprüfung (ehemals Dichtheitsprüfung) werden in der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw) geregelt.

Informationen für Sachkundige

Sofern Sie Mitgliedsunternehmer/in oder Angestellte/r eines Mitgliedsunternehmens der IHK Mittlerer Niederrhein sind, können Sie bei uns einen Antrag auf Anerkennung der Sachkunde für die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen stellen. Das Antragsformular finden Sie hier.

Eine Auflistung anerkannter Schulungsinstitutionen, die Seminare zur Erlangung der besonderen Kenntnisse für die Durchführung von Prüfungen des Zustands und der Funktionsfähigkeit anbieten, finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV).

Informationen für Grundstückseigentümer

Auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) finden Sie die landesweite Liste der anerkannten Sachkundigen sowie weitere Informationen zur Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen.