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Gefahrgut: Qualifikation für Fahrer und Beauftragte

Die Beförderung von gefährlichen Gütern ist mit besonderen Risiken verbunden. Um diese Risiken auszugleichen, verlangt der Gesetzgeber, dass besondere Sicherungsmaßnahmen eingehalten werden. Hierzu gehören besondere Anforderungen an die Fahrzeuge, an die Verpackung und an die Fahrzeugführer sowie die Betriebe, die mit der Beförderung gefährlicher Güter in Verbindung stehen. Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte unterliegen besonderen Schulungs- und Nachweispflichten.